Kleinprojekteförderung
Kleinprojekte zur Umsetzung regionaler Entwicklungsstrategien
- Projektinhalt können insb. investive Maßnahmen im Bereich Dorfentwicklung (z.B. Gestaltung von Plätzen, Ausstattung von Gemeinschaftseinrichtungen, Ausbau von Freizeiteinrichtungen) sowie Kleinstunternehmen der Grundversorgung und Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen sein.
- Gesamtkosten eines Projektes max. 20.000 €
- Förderung von 80 % (20 % Eigenanteil)
- Antragsberechtigt sind u.a. Vereine, Kommunen, Privatpersonen
- Voraussetzung: Öffentlicher Nutzen/Zugänglichkeit
Kleinprojekte müssen dem Zweck des Förderbereichs 1 des GAK-Rahmenplans dienen. Sie müssen dazu beitragen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.


Florian Grünhäuser
Regionalmanager / Geschäftsführer
