Kleinprojekteförderung
Kleinprojekte zur Umsetzung regionaler Entwicklungsstrategien
- Projektinhalt können insb. investive Maßnahmen im Bereich Dorfentwicklung (z.B. Gestaltung von Plätzen, Ausstattung von Gemeinschaftseinrichtungen, Ausbau von Freizeiteinrichtungen) sowie Kleinstunternehmen der Grundversorgung und Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen sein.
- Eckpunkte: Gesamtkosten eines Projektes max. 20.000 €, Förderung von 80 % (20 % Eigenanteil).
- Antragsberechtigt sind auch hier die verschiedensten Interessierten.
- Grundlage: „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Strukturentwicklung des ländlichen Raums“ sowie „GAK-Rahmenplan – Förderbereich Integrierte ländliche Entwicklung“ (Maßnahmen 2.0 sowie 4.0 bis 9.0).
Florian Grünhäuser
Regionalmanager / Geschäftsführer