Kleinprojekteförderung

Kleinprojekte zur Umsetzung regionaler Entwicklungsstrategien

  • Projektinhalt können insb. investive Maßnahmen im Bereich Dorfentwicklung (z.B.  Gestaltung von Plätzen, Ausstattung von Gemeinschaftseinrichtungen, Ausbau von Freizeiteinrichtungen) sowie Kleinstunternehmen der Grundversorgung und Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen sein.
  • Gesamtkosten eines Projektes max. 20.000 €
  • Förderung von 80 % (20 % Eigenanteil)
  • Antragsberechtigt sind u.a. Vereine, Kommunen, Privatpersonen
  • Voraussetzung: Öffentlicher Nutzen/Zugänglichkeit

Kleinprojekte müssen dem Zweck des Förderbereichs 1 des GAK-Rahmenplans dienen. Sie müssen dazu beitragen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.

Florian Grünhäuser

Florian Grünhäuser

Regionalmanager / Geschäftsführer

Annika Stein

Annika Stein

Regionalmanagerin