Kleinprojekteförderung

Kleinprojekte zur Umsetzung regionaler Entwicklungsstrategien

  • Projektinhalt können insb. investive Maßnahmen im Bereich Dorfentwicklung (z.B.  Gestaltung von Plätzen, Ausstattung von Gemeinschaftseinrichtungen, Ausbau von Freizeiteinrichtungen) sowie Kleinstunternehmen der Grundversorgung und Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen sein.
  • Eckpunkte: Gesamtkosten eines Projektes max. 20.000 €, Förderung von 80 % (20 % Eigenanteil).
  • Antragsberechtigt sind auch hier die verschiedensten Interessierten.
  • Grundlage: „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Strukturentwicklung des ländlichen Raums“ sowie „GAK-Rahmenplan – Förderbereich Integrierte ländliche Entwicklung“ (Maßnahmen 2.0 sowie 4.0 bis 9.0).
Florian Grünhäuser

Florian Grünhäuser

Regionalmanager / Geschäftsführer

Annika Stein

Annika Stein

Regionalmanagerin