In der LEADER-Region „Vom Bergischen zur Sieg“ (Eitorf, Hennef, Lohmar, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth und Windeck) können sich u.a. Vereine, Kommunen und lokale Initiativen wieder für die sogenannte Kleinprojekteförderung bewerben.
Förderbedingungen und Zielgruppen: Gefördert werden kleine Projekte mit öffentlichem Nutzen, die zur regionalen Entwicklung beitragen, wie kulturelle, soziale und ökologische Vorhaben. Die Projekte sollten der Allgemeinheit zugutekommen und die Lebensqualität sowie das Gemeinschaftsleben vor Ort verbessern. Zielgruppen sind insbesondere Vereine, Kommunen und Akteure, die aktiv zur Verbesserung der Region beitragen möchten.
Die förderfähigen Gesamtkosten der Projekte dürfen 20.000 Euro nicht überschreiten. Die Förderung beträgt bis zu 80 % der Kosten, also maximal 16.000 Euro. Vorbehaltlich der Förderzusage durch das zuständige Ministerium steht der Region hierzu wieder ein Förderbudget von bis zu 200.000 Euro für 2026 zur Verfügung.
Projekte aus folgenden Themenbereichen könnten gefördert werden:
- Lebendige Dörfer: Stärkung des sozialen Miteinanders und dörflicher Strukturen
- Kulturraum: Förderung des kulturellen Angebots für die Öffentlichkeit
- Junge Generationen: Initiativen, die junge Menschen ansprechen und deren Engagement fördern
- Klima und Naturschutz: Maßnahmen zum Klimaschutz und Erhalt natürlicher Ressourcen mit öffentlichem Nutzen
Bewerbung und Fristen: Die Bewerbungsfrist endet am 20. März 2026. Augewählte Projekte müssten vrsl. innerhalb von drei bis fünf Monaten bzw. bis Ende Oktober 2026 umgesetzt sein.
Neben dem ausgefüllten Bewerbungsbogen müssen Kostenvoranschläge, Screenshots von Preisen aus dem Internet o.Ä. eingereicht werden. Alle Informationen zum Vorgehen finden Sie auch auf dem Infoblatt-Kleinprojekte.
Nutzen Sie zudem rechtzeitig die Möglichkeit zur Beratung und melden sich beim Regionalmanagement.
Das Auswahlgremium der LAG Region Bergisch-Sieg e.V. entscheidet voraussichtlich am 22. April 2026 über die eingangenen Bewerbungen. Im Anschluss wird das Ergebnis zeitnah bekannt gegeben.
Hinweis: Der Förderaufruf steht unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung des Bundes und des Landes. Einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht.










