Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens unterstützt die Entwicklung ländlicher Gebiete mit Fördermitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Ziel der Förderung ist es, die Lebensqualität in Dörfern zu steigern, die Infrastruktur zu verbessern und die Wirtschaftskraft nachhaltig zu stärken.
Gefördert werden unter anderem Maßnahmen zur Gestaltung öffentlicher Plätze, Straßen und Freiflächen, der Ausbau von Gemeinschaftseinrichtungen sowie Investitionen in den ländlichen Fremdenverkehr. Auch Projekte zur Erhaltung und Umnutzung von Bausubstanz sowie zur Förderung der Freizeit- und Naherholung sind förderfähig. Besonders profitieren können auch Vereine, Kommunen und private Initiativen, die die Zukunft ihrer Dörfer aktiv gestalten möchten.
Die Antragstellung für die Förderung ist vom 1. Februar bis zum 15. April 2025 möglich. Die Höhe der Zuwendung variiert je nach Projekt und Antragsteller und kann bis zu 250.000 Euro betragen.
Interessierte werden gebeten, sich vor der Antragstellung mit den zuständigen Stellen in Verbindung zu setzen, um die Förderfähigkeit ihrer Projekte zu klären.
Weitere Informationen zur Antragstellung und den genauen Förderbedingungen finden Sie auf der offiziellen Website.